„Mit großer Sorge haben wir erfahren, dass Anklage gegen unsere ehemalige Mitarbeiterin Yüksel Weßling in der Türkei erhoben wurde“: Das erklärt der Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Hannover, Belit Onay. In einer Pressemitteilung mahnt Onay an, dass in dem Verfahren gegen die 64-Jährige rechtsstaatliche und menschenrechtliche Prinzipien nicht verletzt werden dürfen.
In der Anklageschrift, die sich gegen mehrere Personen richtet, wirft die türkische Staatsanwaltschaft Weßling vor, Mitglied einer terroristischen Vereinigung zu sein. Einer der Vorwürfe lautet, sie habe im Frühjahr 2017 in Köln an einer Veranstaltung gegen die Einführung des Präsidialsystems teilgenommen.
Weßling sitzt seit gut zehn Monaten in der Türkei fest. Sie reiste im August 2019 in das Land. Bei der Rückkehr nach Deutschland wurde sie im Oktober 2019 in Istanbul festgenommen und kurz darauf wieder freigelassen. Sie wurde jedoch mit einer Ausreisesperre belegt. Seitdem ist sie getrennt von ihrer in Deutschland lebenden Familie und wartet in ihrem Geburtsort Tunceli auf den Prozessbeginn.
Die Landeshauptstadt Hannover hatte sich umgehend für die Mitarbeiterin eingesetzt und sich im Oktober 2019 an das Auswärtige Amt gewendet. Sie bat um eine durchgehende konsularische Betreuung für Yüksel Weßling, die die doppelte Staatsbürgerschaft besitzt. Belit Onay will nun auch die türkische Generalkonsulin in der Angelegenheit konsultieren.
27 Jahre war die Sozialpädagogin bei der Landeshauptstadt Hannover beschäftigt. Sie wirkte an zahlreichen Projekten und Aktivitäten im Bereich der Integrations- und Netzwerkarbeit mit Migranten-Organisationen mit. „Als kompetente und engagierte Mitarbeiterin wurde sie sehr geschätzt“, so Onay. Er hoffe, dass Weßling bald aus der Türkei ausreisen könne. „Ich appelliere an die Verantwortlichen, dass für Yüksel Weßling und alle Angeklagten ein faires und transparentes Verfahren im Einklang mit all ihren Rechten sichergestellt wird“, betonte der Oberbürgermeister.