Das MKFFI hat einen neuen Erlass zu §25b AufenthG (Aufenthaltsgewährung bei nachhaltiger Integration) am 19.03. herausgegeben. Hier werden u.a. die Forderungen an die besonderen Integrationsleistungen konkretisiert, durch die die erforderlichen Voraufenthaltszeiten zur Erlangung der Aufenthaltserlaubnis reduziert werden können. Insbesondere berufliche Leistungen und soziales Engagement sowie Sprachniveau führen zu mehr Vorteilen.
Den Erlass finden Sie hier.